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Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Eingriffen für Nichteinwilligungsfähige (Rezension)

Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Eingriffen für Nichteinwilligungsfähige (May, Arndt T.)Lit Verlag, Münster, 2000, 376 S., 59,80 DM; ISBN 3-8258-4915-5Rezension von: Paul-Werner Schreiner Daß der Mensch, mit gewissen Einschränkungen, frei bestimmen kann, was e
25. Mai 2013 durch
Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Eingriffen für Nichteinwilligungsfähige (Rezension)
Andreas Lauterbach

Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Eingriffen für Nichteinwilligungsfähige (May, Arndt T.)

Lit Verlag, Münster, 2000, 376 S., 59,80 DM; ISBN 3-8258-4915-5

Rezension von: Paul-Werner Schreiner

Daß der Mensch, mit gewissen Einschränkungen, frei bestimmen kann, was er tun will und was mit ihm geschehen soll, ist seit der Aufklärung über viele Zwischenschritte zu einem weithin akzeptierten Essential der Ethik in den westlich geprägten Gesellschaften geworden; dies gilt ungeachtet der Tatsache, daß es in der Philosophie nach wie vor einen mitunter erbitterten Streit über die Frage gibt, ob es denn überhaupt absolute Freiheit geben könne. Für den Bereich medizinischen Handelns hatte dies zur Folge, daß heute als nicht hintergehbarer Standard angesehen wird, daß der Patient über die von dem Arzt angedachten Maßnahmen informiert wird und er diesen zustimmen muß, bevor der Arzt handeln darf.

Diese Maxime gewann auch durch die zunehmende Eingriffstiefe medizinischen Handelns an Bedeutung. Gerade durch die Handlungsmöglichkeiten, die der Medizin in ständig zunehmenden Maße zu Gebote stehen, ist im Hinblick auf die Umsetzung des Autonomieprinzips in der Medizin noch ein weiteres Problem entstanden: es können immer mehr Menschen nicht nur in Notfallsituationen, sondern auch mittel- und langfristig behandelt werden, die zu einer Einwilligung in die vorgesehenen bzw. zum Lebenserhalt notwendigen Maßnahmen nicht mehr in der Lage sind. Die im Zusammenhang mit Entscheidungen bei der Behandlung entstehenden Fragen können hinter sehr vielen kontroversen Diskussionen und Auseinandersetzungen in Kliniken identifiziert werden.

Der Frage, wie auch diese Menschen ihrem Willen gemäß behandelt können, widmet der Philosoph Arndt T. May, Mitarbeiter am Zentrum für Medizinische Ethik in Bochum eine ausführliche Untersuchung. Bei dem vorliegenden Buch handelt es sich um die überarbeitete Fassung seiner Dissertation, die er an der Fakultät für Philosophie, Pädagogik und Publizistik der Ruhr-Universität Bochum vorgelegt hat.

In einem ersten Teil wird die Problematik der Selbstbestimmung in der Medizinethik skizziert, wobei der Autor ausführlich darauf eingeht, inwieweit das Personenkonzept, d.h. die Frage, ob einem Menschen der Status einer Person zuerkannt wird, für die anstehende Problematik eine Rolle spielt. Weitere Themen in diesem Abschnitt sind die Relevanz der Unterscheidung von Tun und Unterlassen, die Gegenüberstellung von Fürsorge- und Autonomieprinzip sowie die begriffliche Differenzierung der Sterbehilfeproblematik. Im zweiten Teil wird der Verantwortungsbegriff entfaltet sowie - allerdings sehr kurz - dargestellt, was unter Verantwortungsethik verstanden wird.

Die grundlegenden Probleme stellvertretender Entscheidungen sind Gegenstand des dritten Teils, wobei der Autor neben der allgemeinen historischen Entwicklung stellvertretender Entscheidungen im besonderen auf die unterschiedlich verlaufenen Entwicklungen in den USA und Deutschland eingeht. Im vierten Teil werden dann die Probleme stellvertretender Entscheidungen in speziellen Situationen (Intensivstation, Reanimation u.a.) dargestellt.

Im fünften, fast ein Drittel des Buches ausmachenden Teil hat der Autor Formen stellvertretender Entscheidungen (Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung) zusammengetragen und erläutert sowie Instrumente dargestellt, wie stellvertretende Entscheidungen vorbereitet werden können. Abschließend werden in diesem Teil eine ganze Reihe in die Praxis eingeführter Verfügungen sowie Informationsmaterialien vorgestellt.

Im sechsten Teil werden im Zusammenhang mit stellvertretenden Entscheidungen gefällte Gerichtsurteile referiert.

Eine zentrale Rolle bei der Problematik stellvertretender Entscheidungen spielt vor allem im deutschen Rechtssystem der Betreuer, der bestellt werden muß, wenn ein Mensch, sei es in toto oder auch nur für bestimmte Bereiche seines Lebens nicht mehr entscheidungsfähig ist. So widmet der Autor den letzten Teil der Frage, wie Betreuer qualifiziert werden müssen und können sowie wie eine Betreuerethik ausgestaltet werden kann.

Das Buch sollte überall da vorhanden sein, wo stellvertretende Entscheidungen gefällt werden, d.h. wo Menschen betreut werden, die ihren Willen nicht mehr situationsangemessen äußern können, wo letztlich nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen gehandelt werden muß. Der Autor hat ein wahres Kompendium der verschiedenen und divergierenden Positionen, die im Zusammenhang mit dem Handeln nach dem mutmaßlichen Willen eines Hilfebedürftigen vertreten werden, zusammengestellt. Für den mit der Sache nicht schon vorab Vertrauten ist die Lektüre insofern etwas schwierig, als die unterschiedlichen Positionen mitunter nicht weiter kommentiert oder in einen ordnenden Rahmen eingebunden referiert werden. Auch wird nicht nach den meist klammheimlich mitgeschleppten Prämissen der einzelnen Positionen gefragt, wodurch oft erst der eigentliche moralische Streitpunkt deutlich wird.

Obwohl dem Verantwortungsbegriff ein ganzes Kapitel gewidmet ist, wird der Verantwortung der im Medizinbereich Handelnden nicht die Aufmerksamkeit geschenkt und Bedeutung beigemessen, die ihr m.E. deshalb zukommen muß, weil die in diesem Bereich verantwortlich Handelnden immer einen immensen Wissensvorsprung haben und eine Aufklärung, auch wenn sie noch so nondirektiv angelegt ist, nie neutral, d.h. ohne eine eigene Idee des Aufklärenden möglich ist.

Dem Buch ist eine große Verbreitung zu wünschen.

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