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Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z - Juli 2018


  
 Böhme, HansRechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-ZVerständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – Mai 2018  
 Von dem im März 2003 an
21. August 2018 durch
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z - Juli 2018
Andreas Lauterbach
Böhme
 
Böhme, Hans
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z
Verständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen
WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – Mai 2018
 
Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen liegt die 74. Nachlieferung vor.

Die Nachlieferung enthält zwei neue Stichwörter:
• Schweigepflicht - Behandler und Pflegekräfte bekommen ständig vertrauliche Informationen, die häufig weitergeleitet werden müssen, manchmal sogar an Externe, wie z.B. Krankenkassen oder den MDK. Manchmal will man aber auch mit einem Freund oder dem Partner darüber reden. Doch für Pflegekräfte gilt die Pflicht zur Verschwiegenheit. Aber wann greift sie? Und unter welchen Voraussetzungen? In dem Stichwort „Schweigepflicht“ wird über diese Fragen informiert.
• Streik im Gesundheitswesen - Sind Krankenhäuser und Pflegeunternehmen bislang von Arbeitskämpfen verschont geblieben, so könnte sich das in Zukunft ändern. Der Druck vonseiten der Arbeitnehmervertreter wächst. So sind z.B. am 25.09.2017 am Zentralklinikum Augsburg 400 Mitarbeiter in Streik getreten, zurzeit gibt es in etlichen Gesundheitseinrichtungen Warnstreiks. Die hinsichtlich eines Streiks zu bedenkenden rechtlichen Aspekte werden erläutert.

Überarbeitet wurde das Stichwort Mehrarbeit und Überstunden. Es handelt sich um Begriffe, die im Arbeitsrecht unterschiedlich definiert sind. Für die Arbeitsvertragsparteien kommt es darauf an, ob die Arbeit geleistet werden muss und zuschlagspflichtig ist. Für Gesundheitseinrichtungen hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2013 im Bereich des TVöD/TV-L neue Irritationen
geschaffen. 2017 hat das der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem neuen Urteil infrage gestellt und besonders, bei Teilzeitbeschäftigung seine Rechtsprechung geändert.

Eine Rezension von Paul-Werner Schreiner
100 Fragen zum Umgang mit Menschen mit Demenz

  
 Hametner Ingrid100 Fragen zum Umgang mit Menschen mit DemenzSchlütersche Verlagsgesellschaft, Hannover, 2018, 4. akt. Aufl., 135 S., 19,95 €, ISBN-13: 9783899939613
 Der Umgang mit Demenzkranken ist aufgrund recht kontroverser Positionen in der fachlichen Disk