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Böhme - Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z

Böhme, Hans Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z Verständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – November 2014 Von dem im März 2003 an dieser Stelle
November 23, 2014 by
Böhme - Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z
Andreas Lauterbach

Böhme, Hans

Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z

Verständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen

WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – November 2014

Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen sind inzwischen die 56. Ergänzungslieferung erschienen - mit der aktualisierten CD.

Die Ergänzungslieferung enthält ein neues Stichwort, das allerdings leider komplett nur auf der CD vorliegt:

„Abrechnungsbetrug“ - Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen ist ein jahrelanges Phänomen, das die letzte Zeit auch durch die Medien geistert. Für das Jahr 2013 wurden allein bei der Kaufmännischen Krankenkasse 566 Fälle von Abrechnungsbetrug festgestellt. Führend waren mit Abstand die Apotheken. Danach folgten Krankenhäuser und ambulante Pflegedienste, abgeschlagen schließlich die Vertragsärzte. Nicht jeder Fall ist so eindeutig, wie behauptet wird. Allerdings ist das Unrechtsbewusstsein der Beteiligten nicht immer ausgeprägt.

Im vorliegenden Stichwort wird ausgeführt, auf welche Voraussetzungen es beim Abrechnungsbetrug in Pflegeunternehmen tatsächlich ankommt, und erläutert, was zu beachten ist, wenn wegen eines (vermeintlichen) Abrechnungsbetrugs

strafrechtliche Ermittlungen ins Haus stehen.

 

Zwei Stichworte wurden grundlegend überarbeitet:

  • „Geistheilung“ - Mit Urteil vom 02.03.2004 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Geistheiler keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz benötigen. Was für Geistheiler gilt, gilt erst recht für andere Formen der Energiearbeit, aber auch für die Tätigkeit von Altenpflegern und -pflegerinnen sowie Kranken- und Gesundheitspflegern/-pflegerinnen. Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist also eng auszulegen.

Das Amtsgericht Gießen hat mit Urteil vom 12.06.2014 folgerichtig entschieden, dass praktizierende Geistheiler sich nicht strafbar machen können, wenn sie gegenüber ihren Kunden deutlich machen, dass sie keine Heilkunde ausüben, also ärztliche und Heilpraktikerkompetenz nicht übernehmen.

Im aktualisierten Stichwort wird dieses Thema näher dargestellt.

  • „Heilpflanzenanwendung“ - Vor fast zehn Jahren wurde das Stichwort "Heilpflanzenanwendung" vorgestellt. Inzwischen haben sich etliche Zusatzfragen ergeben, die es angebracht erscheinen lassen, das Thema nunmehr in aktualisierter Fassung vorzulegen.
  • „Landesheimrecht im Überblick“ - Nachdem zwischenzeitlich alle Bundesländer Heimgesetze verabschiedet haben, stellen wir in einem Überblick alle wichtigen Vorschriften auf aktuellem Stand vor.

Rezension von Paul-Werner Schreiner

Handbuch Pflegewissenschaft
Schaeffer, Doris und Klaus Wingenfeld (Hrsg.) Handbuch Pflegewissenschaft. Studienausgabe Beltz Juventa Verlag. Weinheim, Basel2014, 766 S., 49,95 €, ISBN 978-3-7799-3123-2  „Pflegewissenschaft“, so kann man bei „Wikipedia“ lesen, ist die wissenschaftliche Rahmenbezeic